Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie um rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher). Sie können uns dies telefonisch direkt mitteilen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen; auch eine Absage per E-Mail ist selbstverständlich möglich.
Müssen Sie einen Termin kurzfristig absagen (weniger als 24 Stunden vorher) oder einem ausgemachten Termin ohne Absage fernbleiben, dann stellen wir Ihnen gemäß § 611 BGB und § 615 BGB die uns entstandenen Kosten privat in Rechnung. Dafür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.